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Vorgaben

Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung in der Schweiz.

Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist eine kantonale Zustimmung notwendig (§ 63 Baugesetz). Für die Beurteilung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone sind das Raumplanungsgesetz (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) massgebend.

 

Link Website Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Link Website Kanton Aargau, ARE

Einsehbarkeit

Mit GIS-Analysen können Entscheidungsgrundlagen zusammengestellt werden, mit welchen eine nachvollziehbare Interessenabwägung für geplante Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone erfolgen kann.

Mit diesen Analysen können Massnahmen und Bauprojekte auf ihre optischen Auswirkungen überprüft oder visuell empfindliche Landschaftsräume bezeichnet werden.

 

Der Gemeindeverband Lebensraum Lenzburg Seetal LLS liess dazu eine Arbeitshilfe erarbeiten.

Das Fallbeispiel (fiktives Wohnhaus, gelber Punkt) befindet sich räumlich gesehen in einem gut einsehbaren Raum, d.h. landschaftlich gesehen in einer empfindlichen Landschaft.