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Hier finden Sie die wichtigsten Inventare, Schutzobjekte und Online Karten zum Handlungsfeld Landschaft.

Die Online Karten zu den genannten Inventaren und Schutzobjekten haben wir für Sie in einem Kartenpaket zusammengestellt (siehe in rechter Spalte «Link Online Karten Landschaft»).

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nat. Bedeutung, BLN

Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Sie dokumentieren die räumlich sichtbare Vielfalt der Schweiz.

Verbindlichkeit: nationales Schutz-Inventar, behördenverbindlich

Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung

Link Website Bund

Link Website Kanton Aargau

Landschaften von kant. Bedeutung, LkB

Landschaften von kantonaler Bedeutung verteilen sich ausserhalb der Siedlungsgebiete und des Waldes über das gesamte Kantonsgebiet und repräsentieren typische hochwertige Kulturlandschaften des Aargaus und seiner Regionen. Insbesondere die Qualitäten von «Naturnähe» und «geringe bauliche Belastung» haben zu ihrer Ausscheidung geführt.

Verbindlichkeit: behördenverbindlich

Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung

Link Website Kanton Aargau

Landschaftsschutzdekrete

Einzigartige Landschaften werden im Kanton Aargau durch Dekrete geschützt. Das Dekret ist eine Rechtsnorm, welche durch den grossen Rat nach einem Anhörungs- und Auflageverfahren erlassen wird. Der Kanton verfügt über sieben Schutzdekrete, die eine Fläche von ca. 6’600 ha abdecken.

Verbindlichkeit: behördenverbindlich

Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung

Link Website Kanton Aargau

Siedlungstrenngürtel

Inhalt: Einzigartige Landschaften werden im Kanton Aargau durch Dekrete geschützt. Das Dekret ist eine Rechtsnorm, welche durch den grossen Rat nach einem Anhörungs- und Auflageverfahren erlassen wird. Der Kanton verfügt über sieben Schutzdekrete, die eine Fläche von ca. 6’600 ha abdecken.

Verbindlichkeit: behördenverbindlich

Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung

Website ARE Kanton Aargau

Landschaftsschutzzonen

Inhalt: kommunale Landschaftsschutzzonen

Verbindlichkeit: eigentümerverbindlich

Umsetzung: Nutzungsplanung

Kommunale Landschaftsinventare

Im Rahmen von Nutzungsplanungsrevisionen werden in der Regel kommunale Landschaftsinventare erstellt. Diese geben einen Überblick zu den Natur- und Landschaftswerten einer Gemeinde. Die Inventare selbst haben keine Rechtsverbindlichkeit. Ausgewählte Objekte können in der Nutzungsplanung geschützt werden.

Verbindlichkeit: Grundlagen-Inventar, unverbindlich

Umsetzung: teilweise Festsetzung wichtiger Objekte in Nutzungsplanung, Einzelprojekte für Pflege und Aufwertungen.

Geomorphologisches Inventar

1997 wurden über die ganze Kantonsfläche Objekte von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung ausgeschieden. Auswahlkriterien der Objekte: Ursprünglichkeit, erdgeschichtliche Repräsentativität, Sichtbarkeit, wissenschaftliche Bedeutung, kulturhistorische Bedeutung.

Verbindlichkeit: Schutz-Inventar, behördenverbindlich

Umsetzung: Nutzungsplanung