Nachstehend sind die wichtigsten Stiftungen zur Mitfinanzierung von Massnahmen und Projekten im Bereich Natur und Landschaft zusammengestellt. Unter den jeweiligen Links finden Sie die jeweiligen Eingabekriterien und Förderansätze.
Wichtig zu wissen ist, dass bei allen Stiftungen «nur» eine Mitfinanzierung und keine Vollfinanzierung möglich ist. Es braucht also immer auch andere Partner, die sich an der Finanzierung beteiliegen, sei es der Kanton, die Gemeinde, NGOs, Firmen oder andere Stiftungen. Auch «Eigenleistungen» in Form von Arbeit oder Eigenmittel können eingebracht werden. Oftmals können auch Schulklassen oder lokale Vereine, wie z.B. Naturschutzorganisationen oder Jagdgesellschaften, für die Umsetzung von Massnahmen einbezogen werden. Auch diese Arbeitsleistungen können als Eigenleistungen angerechnet werden.
In der Regel werden durch Stiftungen Umsetzungsmassnahmen, Startprojekte mitfinanziert und keine regelmässige Pflegemassnahmen. Diese müssen andersweitig finanziert werden – z.B. durch Eigenleistungen oder Kantonsbeiträge (z.B. Beitragswesen ALG). Idealerweise werden Pflegearbeiten im Kulturland in Bewirtschaftungsvereinbarungen eines Landwirtschaftsbetriebs integriert (Labiola Aargau) oder im Wald über forstliche Pflegeverträge mit der Abt. Wald geregelt.