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Bund und Kanton können und sollen die Handlungsempfehlungen im LEP auf strategischer Ebene bei der Erarbeitung von Programmen, Grundlagen, bei der Mitfinanzierung von Aufwertungen und Projekten sowie bei der Beratung oder Erfolgskontrolle von Projekten berücksichtigen.

 

In der nachstehenden Abbildung sind einige Handlungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung finden Sie in den verschiedenen Handlungsfeldern.