Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nat. Bedeutung, BLN
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Sie dokumentieren die räumlich sichtbare Vielfalt der Schweiz.
Verbindlichkeit: nationales Schutz-Inventar, behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Link Website Bund
Link Website Kanton Aargau
Landschaften von kant. Bedeutung, LkB
Landschaften von kantonaler Bedeutung verteilen sich ausserhalb der Siedlungsgebiete und des Waldes über das gesamte Kantonsgebiet und repräsentieren typische hochwertige Kulturlandschaften des Aargaus und seiner Regionen. Insbesondere die Qualitäten von «Naturnähe» und «geringe bauliche Belastung» haben zu ihrer Ausscheidung geführt.
Verbindlichkeit: behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Link Website Kanton Aargau
Landschaftsschutzdekrete
Einzigartige Landschaften werden im Kanton Aargau durch Dekrete geschützt. Das Dekret ist eine Rechtsnorm, welche durch den grossen Rat nach einem Anhörungs- und Auflageverfahren erlassen wird. Der Kanton verfügt über sieben Schutzdekrete, die eine Fläche von ca. 6’600 ha abdecken.
Verbindlichkeit: behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Link Website Kanton Aargau
Siedlungstrenngürtel
Inhalt: Einzigartige Landschaften werden im Kanton Aargau durch Dekrete geschützt. Das Dekret ist eine Rechtsnorm, welche durch den grossen Rat nach einem Anhörungs- und Auflageverfahren erlassen wird. Der Kanton verfügt über sieben Schutzdekrete, die eine Fläche von ca. 6’600 ha abdecken.
Verbindlichkeit: behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Website ARE Kanton Aargau
Landschaftsschutzzonen
Inhalt: kommunale Landschaftsschutzzonen
Verbindlichkeit: eigentümerverbindlich
Umsetzung: Nutzungsplanung
Kommunale Landschaftsinventare
Im Rahmen von Nutzungsplanungsrevisionen werden in der Regel kommunale Landschaftsinventare erstellt. Diese geben einen Überblick zu den Natur- und Landschaftswerten einer Gemeinde. Die Inventare selbst haben keine Rechtsverbindlichkeit. Ausgewählte Objekte können in der Nutzungsplanung geschützt werden.
Verbindlichkeit: Grundlagen-Inventar, unverbindlich
Umsetzung: teilweise Festsetzung wichtiger Objekte in Nutzungsplanung, Einzelprojekte für Pflege und Aufwertungen.
Geomorphologisches Inventar
1997 wurden über die ganze Kantonsfläche Objekte von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung ausgeschieden. Auswahlkriterien der Objekte: Ursprünglichkeit, erdgeschichtliche Repräsentativität, Sichtbarkeit, wissenschaftliche Bedeutung, kulturhistorische Bedeutung.
Verbindlichkeit: Schutz-Inventar, behördenverbindlich
Umsetzung: Nutzungsplanung