Schutzgebiete von kant. Bedeutung, NkB
Der Kanton Aargau ist trotz hoher Besiedlungs- und Nutzungsdichte in einzelnen Regionen noch reich an biologisch hochwertigen Lebensräumen, in erster Linie im Jura (trockene Magerwiesen) und im Reusstal (Moore und andere Feuchtwiesen). Gebiete, die für die Erhaltung dieser Lebensgemeinschaften mit seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten besonders bedeutsam sind, werden mit der Raumplanung (Nutzungsplanung) als Schutzzonen ausgewiesen.
Verbindlichkeit: behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Link Website Kanton Aargau
Landschaftsschutzdekrete
Einzigartige Landschaften werden im Kanton Aargau durch Dekrete geschützt. Das Dekret ist eine Rechtsnorm, welche durch den grossen Rat nach einem Anhörungs- und Auflageverfahren erlassen wird. Der Kanton verfügt über sieben Schutzdekrete, die eine Fläche von ca. 6’600 ha abdecken.
Verbindlichkeit: behördenverbindlich
Umsetzung: Kant. Richtplan, Nutzungsplanung
Link Website Kanton Aargau
kommunale Naturschutzzonen, -objekte
Inhalt: kommunale Schutzzonen, -objekte (siehe Nutzungsplanug Gemeinde, Kulturlandplan)
Verbindlichkeit: eigentümerverbindlich
Umsetzung: Nutzungsplanung
Kommunale Natur- und Landschaftsinventare
Im Rahmen von Nutzungsplanungsrevisionen werden in der Regel kommunale Natur- und Landschaftsinventare erstellt. Diese geben einen Überblick zu den Natur- und Landschaftswerten einer Gemeinde. Die Inventare selbst haben keine Rechtsverbindlichkeit. Ausgewählte Objekte können in der Nutzungsplanung geschützt werden.
Verbindlichkeit: Grundlagen-Inventar, unverbindlich
Umsetzung: teilweise Festsetzung wichtiger Objekte in Nutzungsplanung, Einzelprojekte für Pflege und Aufwertungen.